Generaldirektion

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DIE FACHHOCHSCHULE WESTSCHWEIZ//FREIBURG (HES-SO//FR)

 

Die HES-SO//FR ist Teil der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO). Sie vereinigt die vier Hochschulen vom Typ FH des Kantons Freiburg :

 

 

 

ORGANISATION

 

Charta HES-SO//FR

 

Die vier Schulen der HES-SO//FR richten sich seit 2003 nach einer gemeinsamen Charta.

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

Zur Zeit wird ein kantonales Gesetz über die Fachhochschule Westschweiz//Freiburg (GHES-SO//FR) ausgearbeitet, das 2011 oder 2012 in Kraft treten soll. Es wird die drei Gesetze ersetzen, nach denen sich die vier Fachhochschulen momentan richten.

 

Juristische Person

 

Das GHES-SO//FR wird der HES-SO//FR den Status einer juristischen Person verleihen.

 

Administrative Angliederung

 

Momentan ist die HES-SO//FR den beiden folgenden politischen Direktionen angegliedert :

 

 

Generaldirektion

 

Der HES-SO//FR steht eine Generaldirektion vor, deren Aufgaben unten aufgeführt sind.

 

Direktionsausschuss

 

Entscheidungs- und Exekutivorgan der HES-SO//FR ist deren Direktionsausschuss, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt:

 

  • den Direktoren/Direktorinnen der vier Hochschulen
  • den Vizedirektoren/Vizedirektorinnen der vier Hochschulen
  • dem/der Verantwortlichen für Qualität
  • dem/der Verantwortlichen für Chancengleichheit an der HES-SO//FR
  • den Vorstehern/Vorsteherinnen der zentralen technischen Dienste
  • weiteren Personen ad hoc

 

Zentrale technische Dienste

 

Momentan führt die HES-SO//FR die beiden folgenden zentralen technischen Dienste :

 

  • Finanzen
  • Informatik

 

 

AUFGABEN DER HES-SO//FR

 

Die HES-SO//FR :

 

  • unterhält und sichert die administrativen und finanziellen Beziehungen einerseits zu den entsprechenden kantonalen Autoritäten, insbesondere zu den politischen Direktionen, denen sie direkt angegliedert ist, und andererseits zu den Entscheidungsorganen der HES-SO, insbesondere zu deren Präsidium und Direktionsausschuss
  • fördert die Nutzung des Potentials an Synergien, die aus den Aktivitäten der vier Hochschulen entstehen, indem sämtliche Massnahmen zur Schaffung und Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen den Direktionen und dem Personal der vier Hochschulen ausgeschöpft werden
  • empfiehlt und leitet oder koordiniert kurz-, mittel- oder langfristige Projekte mit dem Ziel, bestimmte Arten von Projekten innerhalb der vier Hochschulen systematisch zu entwickeln und umzusetzen, z.B.:
    • eine Politik der Zweisprachigkeit in Bezug auf das Bildungsangebot, das Personal, die Kommunikation etc.
  • errichtet, koordiniert und leitet die zentralen technischen Dienste, die den vier Hochschulen einen hohen Funktionskomfort ermöglichen und gleichzeitig eine rationelle und effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen garantieren.

 

 

AUFGABEN DER HOCHSCHULEN DER HES-SO//FR

 

Gemäss Gesetzgebung auf Bundesebene sind die vier Hochschulen der HES-SO//FR verpflichtet, die vier folgenden Aufträge zu erfüllen:

 

  • Ausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge gemäss Bolognastystem)
  • akademische und berufliche Weiterbildung
  • anwendungsorientierte Forschung und Dienstleistungen an Dritte
  • nationale und internationale Beziehungen

 

 

TÄTIGKEITSBEREICHE

 

 

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